Kindergartenangelegenheiten
Beschreibung Kindergartenangelegenheiten beziehen sich in der Regel auf verschiedene Aspekte, die mit der Betreuung und Bildung von Kindern im Vorschulalter zusammenhängen. RathausOnline
Beschreibung Kindergartenangelegenheiten beziehen sich in der Regel auf verschiedene Aspekte, die mit der Betreuung und Bildung von Kindern im Vorschulalter zusammenhängen. RathausOnline
Beschreibung Die Körperschaftsteuer wird auf das Einkommen juristischer Personen mit einem Steuersatz von 15% erhoben. Das zu versteuernde Einkommen wird auf Grundlage der Steuerbilanz und der verschiedenen Steuergesetze berechnet. Es muss in einer jährlichen Körperschaftsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden.
Beschreibung Jahresabrechnungen für Wasser- und Kanalgebühren Fristen Meldung des Wasserzählerstandes durch den Hauseigentümer zum 01.01. jeden Jahres Gebühren Gemeinde Berngau: Gemeinde Pilsach: Gemeinde Sengenthal:
Beschreibung Der Austritt aus einer Kirche, die eine Körpferschaft des öffentlichen Rechts ist, bedarf der mündlichen Austrittserklärung. Sie wird wirksam, wenn sie beim Standesamt des Wohnsitzes gestellt wird oder eingeht. Erforderlich Personalausweis oder Reisepass Fristen Die Kirchensteuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist. Gebühren Für eine Person 25,00 €…
Der Kinderreisepass wurde zum 01.01.2024 abgeschafft. Kinder jeden Alters benötigen bei Reisen ins Ausland ein eigenes Personaldokument. Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, der Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.…
Beschreibung Die Kasse ist zuständig für die Finanz- und Kassengeschäfte der Gemeinden Berngau, Pilsach und Sengenthal sowie für den Schulverband Berngau und den Zweckverband Sengenthal-Deining. Empfehlung Für die Zahlung regelmäßiger Abgaben, wie z. B. Grundsteuer, Verbrauchsgebühren usw., empfiehlt sich das sog. Lastschrifteinzugsverfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die jeweiligen Abgaben zum Fälligkeitstermin automatisch vom angegebenen Bankkonto…
Öffnungszeiten
Mo, Di: 8 – 12 Uhr | 13 – 17 Uhr
Mi: 8 – 12 Uhr | Nachmittag geschlossen
Do: 8 – 12 Uhr | 13 – 18 Uhr
Fr: 8 – 12 Uhr
Das Einwohnermeldeamt ist zusätzlich geöffnet:
Mo, Di, Do: 12 – 13 Uhr
Fr: 12 – 15:30 Uhr
VG Neumarkt
Bahnhofstraße 12
92318 Neumarkt i.d.OPf
Tel: 09181 2912–0
Fax: 09181 2912–150
E-Mail: info@vg-neumarkt.de
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