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Flächennutzungs- & Landschaftspläne

Beschreibung Flächennutzungs-/Landschaftspläne werden auch als vorbereitende Bauleitpläne bezeichnet. Sie entfalten keine Aussenwirkung, d. h., sie sind zwar für Behörden verbindlich, jedoch nicht gegenüber Bürgern. Somit können auch keine Rechte aus dem Flächennutzungsplan/Landschaftsplan abgeleitet werden. Flächennutzungs- und Landschaftspläne bedürfen der Genehmigung der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt). Fristen Einwendungen können im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren während der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und…

Denkmalschutz

Beschreibung Unterstützung der unteren Denkmalschutzbehörde (Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.) bei entsprechenden Maßnahmen.

Bebauungspläne

Beschreibung Bebauungspläne werden auch als verbindliche Bauleitpläne bezeichnet und als Satzung erlassen. Sie sind deshalb allgemein verbindlich. Bauwillige erhalten Kopien der Bebauungspläne. Fristen: Einwendungen können im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren während der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung (1 Monat) vorgebracht werden. Die Termine werden öffentlich bekanntgemacht.

Bauleitplanung

Beschreibung Aufstellung von Bebauungsplänen, Änderungen von Flächennutzungsplänen Fristen: Die jeweiligen Fristen um zu den Bauleitplänen Stellung zu nehmen, betragen grundsätzlich einen Monat und werden gesondert bekannt gegeben.

Bauland

Beschreibung Auskünfte über Vertrags- und Veräußerungsbedingungen:

Bauanträge

Beschreibung Baugesuche werden bei der Verwaltungsgemeinschaft eingereicht. Wenn das Bauvorhaben im Bereich eines gültigen Bebauungsplanes liegt und diesem Bauvorhaben genauestens entspricht, kann es von der Genehmigung freigestellt werden. Soweit der Bauantrag nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden kann, ist er dem Gemeinderat vorzulegen und wird anschließend zusammen mit der gemeindlichen Stellungnahme an das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.…