Wildschaden
Anmeldung eines Wildschadens Beschreibung: Anmeldung eines Wildschadens gemäß §§ 29 und 35 Bundesjagdgesetz. Dieser Dienst steht Ihnen auch über unser RathausOnline zur Verfügung. RATHAUSONLINE
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Beschreibung Der Winterdienst ist ein wichtiger Teil der öffentlichen Dienstleistungen, der sicherstellt, dass Straßen, Gehwege und andere öffentliche Bereiche sicher und befahrbar bleiben, wenn es schneit oder Glatteisbildung droht. Der Winterdienst beinhaltet die Reinigung von Straßen und Gehwegen durch Räumen von Schnee und Eis, Streuen von Streumitteln, wie Salz oder Sand, um das Rutschgefahr zu…
Beschreibung Jahresabrechnungen für Wasser- und Kanalgebühren Fristen Meldung des Wasserzählerstandes durch den Hauseigentümer zum 01.01. jeden Jahres Gebühren Gemeinde Berngau: Gemeinde Pilsach: Gemeinde Sengenthal:
Beschreibung Hier werden die Wahlen vorbereitet: Erforderlich für die Briefwahl: Fristen Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis letzten Freitag vor dem Wahltag abgeholt werden. In begründeten Ausnahmefällen können die Unterlagen auch noch am Wahltag selbst abgeholt werden.
Beschreibung Den Wohnsitzwechsel müssen Sie innerhalb einer Woche bei der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. melden. Hierfür ist Ihr persönliches Erscheinen in der Meldestelle erforderlich. Erforderlich Ummeldeformular ggf. Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen (jeweils erhältlich im Einwohnermeldeamt).Ausweisdokumente der Umzumeldenden zur Änderung der Wohnungsangaben. Fristen Binnen einer Woche nach Bezug bzw. Auszug aus einer Wohnung. Gebühren kostenfrei
Beschreibung Bei Zuzug in eine Gemeinde ist eine Anmeldung verpflichtend. Bei Personen bis zum 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht dem gesetzlichen Vertreter. Erforderlich Fristen Binnen zwei Wochen nach Bezug bzw. Auszug aus einer Wohnung. Gebühren kostenfrei
Beschreibung Bei Wegzug aus der Gemeinde ist eine Abmeldung nur noch erforderlich Bei Personen bis zum 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht dem gesetzlichen Vertreter. Erforderlich Fristen Binnen zwei Wochen nach Auszug aus einer Wohnung. Gebühren kostenfrei
Verwaltung und Betrieb von Wasserversorgungsunternehmen, Wasserversorgungszweckverbänden und Abwasserbeseitigungsanlagen
Öffnungszeiten
Mo, Di: 8 – 12 Uhr | 13 – 17 Uhr
Mi: 8 – 12 Uhr | Nachmittag geschlossen
Do: 8 – 12 Uhr | 13 – 18 Uhr
Fr: 8 – 12 Uhr
Das Einwohnermeldeamt ist zusätzlich geöffnet:
Mo, Di, Do: 12 – 13 Uhr
Fr: 12 – 15:30 Uhr
VG Neumarkt
Bahnhofstraße 12
92318 Neumarkt i.d.OPf
Tel: 09181 2912–0
Fax: 09181 2912–150
E-Mail: info@vg-neumarkt.de
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