Benutzung, Gemeingebrauch, Anliegergebrauch Beschreibung a) Unterstützung des Landratsamtes bei der Durchführung von Wasserrechtsverfahren, z. B. durch Auslegung der Pläne b) Unterhaltung der Gewässer 3. 0rdnung:Hierbei führen die Gemeinden Unterhaltungsmaßnahmen (z. B. Ausbaggern des Bachbettes) durch. Die anfallenden Kosten werden auf die Anlieger und Eigentümer in voller Höhe umgelegt.