BEKANNTMACHUNG – BAULEITVERFAHREN, TEILFLÄCHENNUTZUNGSPLANES „WINDENERGIE“ (2. AUSLEGUNG)
Die 2. Auslegung (öffentliche Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB) zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ gemäß § 5 Abs. 2b Baugesetzbuch (BauGB) findet vom 11. September 2023 bis 12. Oktober 2023 statt. Die Bekanntmachung und die Unterlagen finden Sie unter der Rubrik Bürgerservice/Bauleitpläne – Unterlagen.