Anmeldung einer Wohnung
Beschreibung Bei Zuzug in eine Gemeinde ist eine Anmeldung verpflichtend. Bei Personen bis zum 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht dem gesetzlichen Vertreter. Erforderlich Fristen Binnen zwei Wochen nach Bezug bzw. Auszug aus einer Wohnung. Gebühren kostenfrei